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Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Susanne Glasmacher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

 

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2009 veröffentlicht, sie sind auch im Internet abrufbar (www.rki.de/impfen). Die Begründungen der STIKO zu den neuen oder veränderten Empfehlungen und eine Übersicht zu den Neuerungen werden in den kommenden Wochen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Die umfangreichste Neuerung ist die Empfehlung einer generellen Keuchhusten-Schutzimpfung für Erwachsene. Weitere Änderungen betreffen die Windpocken-Impfempfehlung im Kindesalter und die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Zudem wurde die so genannte postexpositionelle Meningokokken-Impfung aufgenommen und die Empfehlungen zur Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) präzisiert. Zur HPV-Impfung wird in den nächsten Wochen eine aktuelle wissenschaftliche Bewertung der STIKO veröffentlicht. Sie ergänzt die wissenschaftliche Begründung, die im Epidemiologischen Bulletin 12/2007 publiziert worden ist.

Pertussis oder Keuchhusten ist vor allem für Säuglinge lebensgefährlich (daher gibt es schon seit Jahren eine Impfempfehlung für alle Personen mit Kontakt zu Säuglingen). Mehr als 70 % aller Erkrankungen treten aber bei Erwachsenen auf und führen häufig zu wiederholten Arztbesuchen und starken Beeinträchtigungen über mehrere Wochen. Da kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis erhältlich ist, kann diese Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre zur Auffrischung oder im Rahmen der Tetanusvorbeugung nach Verletzungen empfohlen ist, einmalig auch gegen Pertussis zu impfen. Es gibt auch eine Kombina-tionsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis. Zur Polio-Impfung hat die STIKO klargestellt, dass "alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung" eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.

Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung wird seit 2004 empfohlen, nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem so genannten Polysaccharidimpfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard-Impfung empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten. Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO, zusätzlich zur Chemoprophylaxe, enge Kontaktpersonen (Haushaltskontakte oder enge Kontakte mit haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gegen Meningokokken zu impfen.

Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden und der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Mitglieder der STIKO sind ehrenamtlich tätige Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzteschaft.

 

Vaterschaft - ein zentraler Punkt in ihrem LEBEN 

Heimliche Vaterschaftstests sind nun unter Strafandrohung  verboten. Daher ist die seriöse Beratung durch erfahrene Fachärzte doppelt wichtig geworden:
Vaterschaftstests und DNA-Abstammungsgutachten: Über das ärztlich geleitete, international renommierte Institut Dr. Lauk &  Dr. Breitling können Sie Vaterschaftstests / DNA-Abstammungsgutachten für Oberlandes- und Amtsgerichte sowie Privatpersonen im In- und Ausland erstellen lassen. Das Kontaktformular erleichtert die Bestellung.

Seit 1996 erstellt das ärztliche geleitete Institut Dr. Lauk &  Dr. Breitling Vaterschaftstests und DNA-Abstammungsgutachten für Oberlandes- und Amtsgerichte sowie Privatpersonen im In- und Ausland.  
Frau Dr. Lauk wurde bereits 1997 in das damalige Verzeichnis der Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung des Justizministeriums Baden-Württemberg aufgenommen. (Amtsblatt, 46. Jahrgang, Aug. 1997, Nr. 8). mehr Informationen hier


 
ÄRZTE FÜR TIERE e. V. verfolgt zwei grundsätzliche Ziele:
den politischen Tierschutz und die Förderung tiergestützter Therapieformen. mehr

 

 

 

 

 
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